Dieses Jahr findet am 12. September 2021 in Niedersachsen die Kommunalwahl statt. Gewählt werden die politischen Vertretungen unterschiedlicher Gremien. Alle die wählen gehen, entscheiden mit, wer die Bürgerinnen und Bürger in den kommunalen Vertretungen vertritt. Die Vertretenden sind dann diejenigen, die die Interessen der Wählerinnen und Wähler zum Wohle der Gemeinschaft repräsentieren.

Darf ich wählen?

Wenn ich wählen möchte, muss ich

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union besitzen,

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein,

  • meinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet haben,

  • mein Wahlrecht nicht durch eine gerichtliche Entscheidung verloren haben.

Wenn diese Kriterien auf mich zutreffen, stehe ich im sogenannten Wählerverzeichnis und erhalte von meiner Gemeinde einige Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Diese Karte ist sozusagen meine Eintrittskarte zur Wahl.

Wen kann ich wählen?

Dieses Jahr kann ich in der Samtgemeinde Uchte für vier unterschiedliche Gremien und Vertretungen abstimmen. Für jede Wahl erhalte ich einen Stimmzettel.

  • Kreistag

  • Samtgemeinderat

  • Gemeinderat

  • Samtgemeindebürgermeister:In

Wo kann ich meine Stimme abgeben?

Wenn ich meine Wahlbenachrichtigung erhalten habe, habe ich zwei Möglichkeiten. Entweder entscheide ich mich für die persönliche Wahl oder für die Briefwahl.

Bei der persönlichen Wahl gehe ich am Wahltag in das auf meiner Wahlbenachrichtigung genannte Wahllokal. In der Regel handelt es sich dabei um eine Grundschule, ein Feuerwehrhaus oder eine andere öffentliche Einrichtung in der Nähe meines Wohnortes beispielsweise in Nordel oder Darlaten. Am 12. September habe ich dann zwischen 8 und 18 Uhr vor Ort die Gelegenheit meine Stimmen abzugeben. Dort erhalte ich dann auch die Stimmzettel.

Wenn ich mich für die Briefwahl entscheide, muss ich die Wahlbenachrichtigung entsprechend ausfüllen und an die Gemeindeverwaltung senden oder diese am Rathaus in den Postkasten werfen. Einige Tage später erhalte ich dann die Stimmzettel per Post direkt nach Hause. Nachdem ich mich informiert habe und meine Kreuze gesetzt habe, kann ich die ausgefüllten Unterlagen an die Samtgemeindeverwaltung zurücksenden oder sie bis zum 12. September 2021 um 18 Uhr am Rathaus abgeben.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung (Kreistag, Samtgemeinderat und Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Dies funktioniert wie folgt:

  • Drei Kreuze sind auf jedem Stimmzettel möglich. Diese kann ich entweder an die Gesamtliste geben oder sie kumulieren oder panaschieren.

  • Gesamtliste: Drei Stimmen auf einen Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit. Bedeutet, dass ich alle meine Stimmen auf eine Partei setzen kann.

  • Kumulieren: Drei Stimmen auf einen Wahlvorschlag für einen einzelnen Bewerber. Hier kann ich alle oder zwei meiner Stimmen beispielsweise nur einem Kandidaten geben.

  • Panaschieren: Drei Stimmen auf einen Wahlvorschlag/mehrere Wahlvorschläge für mehrere Gesamtlisten und/oder Bewerber. Konkret bedeutet dies, dass ich auch Kandidat 5 von Liste der Partei A und Kandidat 14 von Partei B meine Stimmen geben.

Wichtig ist bei allen Möglichkeiten, dass die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschritten werden darf. Die Gesamtzahl der Stimmen steht auch auf dem Wahlzettel.

Bei der Wahl des/der Samtgemeindebürgermeisters handelt es sich um eine Mehrheitswahl, für die jeder Wähler nur eine Stimme hat. Die Kandidatin/der Kandidat, die/der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, gewinnt die Wahl. Falls keine der Bewerberinnen und Bewerber diese Zahl erreicht, wird es eine Stichwahl geben. Diese würde in der Samtgemeinde Uchte am 26. September 2021 stattfinden.

Direkt die Politik beeinflussen

Wählen zu gehen ist ein Recht, welches uns als Bürgerinnen und Bürgern zusteht und mit dem ich mich auf einem der einfachsten Wege an der Demokratie beteiligen kann. Zeitgleich ist es auch ein Privileg, da es nicht in allen Ländern selbstverständlich ist. Jede Stimme zählt und wenn ich nicht selbst wähle, entscheiden andere für mich mit. Mit Nicht-Wählen kann ich niemandem einen Denkzettel verpassen, da meine Stimme einfach nur wegfällt und niemandem schadet. Ich kann mit meiner Wahl entscheiden, wer im Kreistag, im Samtgemeinde- und Gemeinderat sitzen wird und wer SamtgemeindebürgermeisterIn wird. Es sind die Vertretenden und Menschen aus meinem Umfeld, die meinen Lebensort repräsentieren und die politischen Geschäfte steuern.